Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Werkzeug der Gemeinden für die städtebauliche Entwicklung.
Der Flächennutzungsplan stellt die übergeordnete Planung der Bodennutzung innerhalb einer Gemeinde dar, während der Bebauungsplan konkrete Festsetzungen zu baulichen und sonstigen Nutzungen von Grund und Boden innerhalb von Teilbereichen der Gemeinde trifft.
Für eine städtebaulichen Entwicklung, die natur- und landschaftsverträglich ist, sind dabei verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Je nach Art der Nutzung wird das Landschaftsbild verändert, Flächen werden in Anspruch genommen und Arten, Habitate oder andere Schutzgüter können beeinträchtigt werden. Die Landschaftsplanung unterstützt bei der Standortwahl, der Gestaltung und bei der Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen.
Unser Büro erstellt die dafür notwendigen Gutachten und Erfassungen. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung tragen unsere Untersuchungen dazu bei, Konflikte im Genehmigungsverfahren zu minimieren und kritische Standorte frühzeitig im Planungsprozess zu identifizieren.
Eine Auswahl der durch unser Büro bearbeiteten Projekte finden Sie hier.