Studie: Bewertung des Tötungsrisikos kollisionsgefährdeter Vogelarten für drei geplante Windparks

Habitatpotentialanalyse und Raumnutzungsanalyse im Vergleich

Abstract

Um die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu beschleunigen, wurde die Habitapotenzialanalyse (HPA) im Jahr 2022 als Werkzeug zur Bewertung des Tötungsri- sikos von kollisionsgefährdeten Vogelarten durch Windenergieanlagen eingeführt. Die Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung (ARSU) legte 2023 eine Methode zur Durchführung der Habitatpotenzialanalyse vor. Diese wurde anhand von drei Windparks im Raum Osnabrück mit der bereits fertiggestellten Raumnutzungsanalyse (RNA) verglichen und hinsichtlich ihrer Eignung als Bewertungsmethode innerhalb der Fallstudie diskutiert. Die elf Fallbeispiele für sechs Arten Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Baumfalke, Weißstorch) zeigten, dass insbesondere die Prognose von Konzentrationspunkten der Flugaktivitäten durch die HPA nicht mit der RNA übereinstimmte. Auch eine eindeutige Präferenz für die in der Habitatpotenzialanalyse verwendeten Habitattypen konnte in den meisten Fällen nicht festgestellt werden. Dadurch konnten zwei wichtige Grundannahmen der HPA gemäß ARSU (2023) im Rahmen der Fallstudie nicht bestätigt werden.

Hintergrund

Wie zuverlässig lässt sich nun das Tötungsrisiko kollisionsgefährdeter Vogelarten an Windenergieanlagen mit der Habitatpotentialanalyse prognostizieren? Diese aktuelle Studie von Lengert et al. in Naturschutz und Landschaftsplanung (58 (05)/2026) vergleicht die HPA mit der klassichen Raumnutzungsanalyse (RNA) und liefert dazu neue Erkenntnisse und mahnt zur Vorsicht bei der alleinigen Anwendung der Methode.
Um Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlage (WEA) zu beschleunigen, wurde 2023 die Habitatpotentialanalyse (HPA) als Werkzeug zur Bewertung des Kollisionsrisikos eingeführt.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 b BNatSchG) kann die zuvor im Genehmigungsverfahren erforderliche Raumnutzungsanalyse (RNA) durch eine HPA ergänzt oder in manchen Fällen sogar ersetzt werden.
Die Autoren haben die HPA für drei geplante Windparks im Raum Osnabrück auf ihre Eignung geprüft und ihre Prognosen in elf Fallbeispielen (sechs untersuchte Arten: Rotmilan, Schwarzmilan, Rohrweihe, Weißstorch, Baumfalke, Wespenbussard) mit den Ergebnissen bereits durchgeführter RNAs verglichen.

Zentrale Ergebnisse

  • Attraktive Habitate lassen sich besser lokalisieren:
    Die HPA kann besonders attraktive Habitate, welche überproportional viel genutzt werden in den meisten Fällen gut und zuverlässig bestimmen.
  • Konzentrationspunkte der Flugaktivität kaum prognostizierbar:
    Nur in einem von den insgesamt elf Fallbeispielen (Baumfalke, Windpark 1) stimmte die HPA-Prognose mit den in der RNA festgestellten Konzentrationspunkten der Flugbewegungen überein.
  • Habitatpräferenz nur einmal bestätigt:
    Eine deutliche Präferenz für die als besonders attraktiv eingestuften Habitate ließ sich nur für den Baumfalken in Windpark 1 belegen; in den meisten Fällen zeigte sich keine klare Präferenz.
  • Zeitliche Dynamik kaum umsetzbar:
    Die in der HPA vorgesehene zeitliche Analyse konnte – mit Ausnahme des Rotmilans – für keine Art durchgeführt werden, da methodische Grenzwerte fehlten.
  • Regelfallvermutung im Zentralen Prüfbereich:
    Im Zentralen Prüfbereich wird ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ohnehin unterstellt; es kann nur ausgeschlossen werden, wenn die Fläche in einem nachweislich besonders unattraktiven Habitat liegt (z.B. geschlossener Wald für Rotmilan).

Fazit für die Praxis

Zusammenfassend kommt die Studie zu dem Schluss, dass die HPA in ihrer aktuellen Fassung keine gleichwertige Alternative zur Raumnutzungsanalyse darstellt.
Aufgrund der geringen Stichprobe (drei Windparks bzw. elf Fallbeispiele) lässt sich diese Einschätzung jedoch nicht ohne Weiteres auf die allgemeine Eignung der HPA übertragen – die Autoren fordern daher weitere, breiter angelegte Untersuchungen.
Sollte sich die HPA künftig als generell unzuverlässig erweisen, empfehlen sie, im Zentralen Prüfbereich verstärkt auf die gesetzlich verankerten Schutzmaßnahmen nach Anlage 1 BNatSchG zurückzugreifen, um ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko auszuschließen.

Quelle

Lengert, Christoph & Joest, Ralf & Thoren, Birgit. (2026). Bewertung des Tötungsrisikos kollisionsgefährdeter Vogelarten für drei geplante Windparks: Habitatpotenzialanalyse und Raumnutzungsanalyse im Vergleich. Naturschutz und Landschaftsplanung (NuL). 58. 32-38. 10.1399/NuL.233984.