Windenergieprojekt Steinheimer Becken

Für die Planung eines Windparks im Gebiet der Gemeinde Steinheim, Kreis Höxter, wurde unser Büro mit der Kartierung der Avifauna und der Erstellung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags beauftragt.

Auf Anforderung der Unteren Naturschutzbehörde wurde im Projektgebiet eine quantitative Erfassung aller planungsrelevanten Brutvögel durchgeführt. Dazu zählen u.a. Feldlerchen, Neuntöter oder Nachtigall. In einer Fall-zu-Fall-Betrachtung wurde anschließend die jeweilige Betroffenheit der erfassten Arten durch das Planvorhaben untersucht.

Darüber hinaus wurde eine Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan und den Mäusebussard durchgeführt. Der Mäusebussard wird zwar gemäß Bundesnaturschutzgesetz nicht als windkraftsensibel eingestuft, die artenschutzrechtliche Rechtsprechung ist hier jedoch nicht eindeutig, so dass der Mäusebussard nach Vorgabe der Naturschutzbehörde zu berücksichtigen war.

Im Rahmen des Verfahrens wurden in den Jahren 2022 bis 2023 folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Horsterfassung und -kontrollen
  • Erfassung windkraftsensibler Gast- und Rastvögel
  • Erfassung aller planungsrelevanten Brutvögel, insbesondere Feldlerche, Uhu, Rebhuhn und Waldschnepfe
  • Standardraumnutzungskartierung windkraftsensibler Groß- und Greifvogelarten
  • Vertiefte Raumnutzungskartierung insbesondere für Rotmilan und Mäusebussard

Die Ergebnisse und Auswertung der Untersuchungen wurden einschließlich einer Konfliktanalyse und möglicher Vermeidungsmaßnahmen in einem abschließenden Gutachten dargestellt.

Zwei Rotmilane auf einem Baum
Rotmilane im Untersuchungsgebiet Steinheimer Becken (Foto: Ott)

Büro für angewandte Biologie

Dipl.-Biol. Eva von Löbbecke

Dorfstraße 28
31691 Helpsen