Für die Planung eines Windparks im Gebiet der Gemeinde Steinheim, Kreis Höxter, wurde unser Büro mit der Kartierung der Avifauna und der Erstellung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags beauftragt.
Auf Anforderung der Unteren Naturschutzbehörde wurde im Projektgebiet eine quantitative Erfassung aller planungsrelevanten Brutvögel durchgeführt. Dazu zählen u.a. Feldlerchen, Neuntöter oder Nachtigall. In einer Fall-zu-Fall-Betrachtung wurde anschließend die jeweilige Betroffenheit der erfassten Arten durch das Planvorhaben untersucht.
Darüber hinaus wurde eine Raumnutzungsanalyse für den Rotmilan und den Mäusebussard durchgeführt. Der Mäusebussard wird zwar gemäß Bundesnaturschutzgesetz nicht als windkraftsensibel eingestuft, die artenschutzrechtliche Rechtsprechung ist hier jedoch nicht eindeutig, so dass der Mäusebussard nach Vorgabe der Naturschutzbehörde zu berücksichtigen war.