Im Rahmen der Genehmigungsplanung für einen Solarpark auf einer 14,5 ha großen Projektfläche im Außenbereich der Gemeinde Helpsen, Landkreis Schaumburg, führte unser Büro eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP Stufe II) durch.
Die Projektfläche stellte sich als intensiv genutzter Acker dar, angrenzend an eine Bahnlinie, die durch Gehölz– und Ruderalstrukturen begleitet wird. Das Gebiet nördlich der Projektfläche ist als „wertvoller Bereich für Fauna“ ausgewiesen. Das Vorkommen bodenbrütender Vogelarten wie Feldlerche und Rebhuhn, aber auch gehölzbrütender Arten war zu vermuten.
Um zu klären, welche Artengruppen für die Untersuchung relevant sind und damit den Untersuchungsaufwand so gering wie möglich zu halten, erfolgten im Vorfeld eine Begehung und eine Luftbildauswertung. Die zu untersuchenden Artengruppen wurden anschließend anhand der vorgefundenen Lebensräume in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.
Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung waren Grundlage für die Erarbeitung von geeigneten Kompensationsmaßnahmen, die in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) konkretisiert wurden.